| 08.-11. März | WOHGA Messe in Zug | |
| 09.-11. März | ZKB-Eigenheim-Messe in Winterthur | |
| 14.-18. März | Giardina in Zürich | |
| 22.-25. März | Wohnen 12, Messe in Wetzikon | |
| 29. März - 01. April | WOHGA Messe in Winterthur | |
| 18.-22. April | Aargau-Messe in Wettingen | |
| 27. April - 06. Mai | BEA Messe in Bern |
Messen im Herbst 2012
| 30. August - 02.Sept. | Bauen und Wohnen Messe in Zürich | |
| 27. Sept. - 01. Okt. | WEGA Messe in Weinfelden | |
| 04.-07. Oktober | Zentralschweiz-Messe Luzern | |
| 11.-21. Oktober | OLMA Messe in St. Gallen | |
| 24.-28. Oktober | Schaffhauser Messe |
Freitag, 27.01.2012
Eigentümergemeinschaften
Für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen führen wir gern eine Beratung vor Ort durch, um mit Ihnen gemeinsam eine Bedarfsermittlung anhand der Besucher und bei Wohnanlagen anhand des Alters der Bewohner durchführen zu können. Hierbei erfahren Sie alles Notwendige über die Nachrüstungspflichten des Eigentümers. In diesem Zusammenhang erläutern und überlassen wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für Handläufe, kantonale Vorschriften, bfu-Richtlinien, die Empfehlungen der SUVA, die Normen SIA 358, SIA Norm 500 und bei Anlagen im Freien zusätzlich die VSS 640 238.
Wir stellen Ihnen eine neutrale Ausschreibung mit verschiedenen Alternativen und Produkten vor.
Um Angebote verschiedener Anbieter richtig vergleichen zu können, haben Sie die Möglichkeit, die angebotenen Ausschreibungstexte auszufüllen und für die Einholung mehrerer Offerten zu verwenden.
Sonderpreis für diese Leistung unseres Hauses: 250 CHF
( incl. Anfahrt, fachkundige, firmenneutrale Beratung vor Ort zwischen 45 und 90 Minuten, Überlassung der Unterlagen )
Gerne dürfen Sie uns zu einer Offerte einladen.
Ausschreibungstexte für Aussenhandläufe hierzu finden Sie in unserem Anhang, bitte füllen Sie diese aus.
Wir sind gerne bereit Ihnen hierzu nach Übersendung Ihrer Unterlagen evtl. mit Bild, natürlich kostenlos, eine Offerte zu unterbreiten.
>>> PDF Ausschreibungstext: Aussenhandlauf
Samstag, 21.01.2012
Neueröffnet - und noch schöner:
Die grösste Ausstellung für Handläufe in Europa - direkt auf der Deutsch-Schweizer Grenze im historischen Sudturm in Gottmadingen.
Ausstellung immer geöffnet von 9 - 12 Uhr und von 14- 17 Uhr, freitags von 9-12 Uhr, oder nach Vereinbarung.
>>> mehr info auf www.flexo-handlauf.com
Samstag, 07.01.2012
Flexo-Handlauf auf Messen 2012
Auch im Jahre 2012 sind wir wieder auf einer Vielzahl von Publikums- und Fachmessen präsent, so auf der Giardina in Zürich, der WOHGA in Zug, Bauen und Wohnen in Wettingen, WOHGA in Wetzikon, WOHGA in Winterthur, oder der BEA in Bern.
Sonntag, 09.10.2011
Verordnungen für Arbeitsstätten
Für Arbeitsstätten gibt es eine Verordnung des Departement des Inneren des Bundesministeriums. Hier sind Geländerhöhen, und die Notwendigkeit von Handläufen beschrieben.
>>> PDF mit Verweisen in Deutsch, Französisch und Italienisch
>>> mehr info
Sonntag, 23.10.2011
Messe OLMA vom 13. - 23. Oktober 2011
Die OLMA 2011 war wiederum ein grosser Erfolg. Tausende von Besuchern war begeistert von den Neuigkeiten der Firma Flexo-Handlaufsysteme - vor allem vom Handlauf mit Licht, und den Aluminium-Handläufen mit griffigem und handwarmen Laminat.

Dienstag, 20.09.2011
Flexo Sponsoring
Flexo unterstützt einen der sympatischten Eishokeyspieler der Schweiz, der wie Flexo-Handlauf aus Winterthur-Seen kommt.
>>> mehr info
Samstag, 20.08.2011
Flexo kommt wirklich überall hin
Handlauf-Montage auf dem Rigi Scheidegg, mit Seilbahn, Handkarren und schönsten Ausblick auf die Schweizer Berge und Seen

Mittwoch, 10.08.2011
Tradition mit Fortschritt
Wir verbinden Tradition mit Fortschritt - Flexo-Handlauf in Alu-Nussbaum mit Edelstahl kombiniert an einem alten Bündner-Haus, erbaut im Jahre 1683

Samstag, 23.07.2011
SUVA-Aktion gegen Stolpern und Stürcheln
Wie wichtig ein Handlauf für die Sicherheit auf Treppen ist, soll die neue SUVA-Aktion eindringlich verdeutlichen. Der Slogan:"Benutzen Sie auf Treppen nicht nur Ihre Füsse: Halten Sie sich immer am Handlauf fest!"
>>> mehr info
Montag, 27.06.2011
Muß ein Handlauf an einer Aussentreppe angebracht werden?
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schafft Klarheit bei der häufig gestellten Frage, ob rechtlich gesehen an Aussentreppen Handläufe angebracht sein müssen. Lesen Sie hierzu die eindeutige Antwort vom SVV.
>>> mehr info
Samstag, 15.01.2011
Hauseigentümer-Verband betont Notwendigkeit von Handläufen
Recht ausführlich berichtet der Hauseigentümer-Verband Schweiz in allen Printausgaben über die Notwendigkeit von Handläufen. Auch die Schweiz unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Gebäuden (Gebäude mit Publikumsverkehr), wo Handläufe ab 3 Stufen und beidseitig notwendig sind und privaten Wohnhäusern, wo der beidseitige Handlauf vor allem für ältere Menschen empfohlen wird. Im Internet finden Sie Auszüge der Reportage vom 13.1.2011 unter www.hev-schweiz.ch.
Samstag, 08.01.2011
SIA Norm Handläufe
3.6.4.1 Handläufe müssen auf 0,85 m bis 0,90 m Höhe über der Vorderkante der Auftritte bzw. über der Bodenfläche verfügbar sein. Sie müssen den Treppenlauf an beiden Enden um mind. 0,30 m überragen und bei Änderung der Laufrichtung ununterbrochen weiterführen. Handlaufenden, die um mehr als 0,10 frei in den Raum ragen, müssen nach unten oder seitlich gekrümmt sein. 3.6.4.2 Handläufe müssen festen Halt bieten und umfassbar sein. Für den Durchmesser gilt als Richtwert 40 mm. Die Befestigung muss von unten erfolgen und darf das Gleiten mit der Hand nicht beeinträchtigen. Der lichte Wandabstand muss mind. 50 mm betragen. 3.6.4.3 Handläufe müssen beidseitig oder im Mittelbereich des Treppenlaufs angeordnet sein und sich kontrastreich vom Hintergrund abheben.
3.6.4.4 Wo es die Orientierung erforderlich ist, müssen Stockwerksbezeichnungen bei An- und Austritt in Reliefschrift am Handlauf gekennzeichnet werden.
Dienstag, 04.01.2011
Ausstellung - Showroom
Für unsere Kunden aus der Schweiz haben wir in der Nähe von Schaffhausen, in Gottmadingen, direkt auf der Deutsch/Schweizer Grenze einen Showroom, einen grossen Ausstellungsraum errichtet. Auf rund 300 qm Ausstellungsfläche finden Sie im imposanten Sudturm im Herzen von Gottmadingen eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie Ihre Treppe, Ihr Flur oder Ihr Garten durch einen Handlauf sicherer und schöner gestaltet werden kann. Alle Materialien, wie Edelstahl, Aluminium, Holz, laminierte Handläufe, Chrom oder Messing sind im Original ausgestellt, dazu die techn. Verbindungen, Stützen, Handlaufhalter. Sie sehen Handläufe mit Licht, nachleuchtende Handläufe, Handläufe mit Fingergripp, FlexoForte usw.
Die Ausstellung ist nur nach telefonischer Vereinbarung geöffnet. Rufen Sie an - wir nehmen uns viel Zeit für Sie. Infos dazu finden Sie auch unter www.flexo-handlauf.com
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Samstag, 10.07.2010
Richtlinie Absturzsicherung NEU ab 1.7.2010
Mit der Richtlinie "Absturzsicherungen" der Stadt Zürich, NEU veröffentlicht am 1.7.2010 wurde auch festgehalten, dass in öffentlich zugänglichen Gebäuden auf beiden Seiten der Treppe bereits ab der 2. Stufe Handläufe notwendig sind. Dies gilt dort, wo mit der Anwesenheit von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung zu rechnen ist. Als Beispiele gelten hier Zugänge zu Anlagen mit Publikumsverkehr z.B. Hotels und Restaurants, Theater, Kinos, Spitäler, Sport und Freizeiteinrichtungen, Verkehrsbauten, öffentliche Parkhäuser u.drgl.
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Donnerstag, 13.08.2009
*Handläufe*: Zusammenfassung der Normen und Vorschriften
Immer wieder taucht die Frage auf, ob und ab wieviel Stufen Handläufe bei Treppen notwendig sind. Grundsätzlich ist festzuhalten, wenn auch ein Lift im Haus ist, muss eine vorhandene Treppe den Vorschriften entsprechen, da diese im Notfall als Fluchtweg dient. In der Anlage erhalten Sie Auszüge aus Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien in Bezug nur auf *Handläufe* (nicht Geländer und Brüstungen).
>>> Anlage: Zusammenfassung der Normen und Vorschriften
Sonntag, 29.03.2009
Lichtverschmutzung
Einen aktiven Beitrag gegen die Lichtverschmutzung (also unnötige Lichtverschwendung) hat die Firma Flexo-Handlauf gemeinsam mit dem dt. Partner-Unternehmen durch die beleuchteten Handlaufsysteme entwickelt. Licht aus dem Handlauf bringt das Licht zielgerichtet und wirkungsvoll auf die Stufen, Wege, Flure oder Rampen. Durch kostengünstige und stromsparender LED - Technik dazu ein umweltfreundliches Produkt. Infos im Internet, oder ausführliche Unterlagen anfordern. Infos unter www.flexolight.de
Sonntag, 11.01.2009
Neue Norm SIA 500
Die neue Norm SIA 500 ist gültig ab 1. Januar 2009 und ersetzt die Norm SN 521500 Behindertengerechtes Bauen aus dem Jahre 1988. Die Norm geht davon aus, dass der gebaute Lebensraum allen Menschen offenstehen soll. Auch für Personen, die in ihrer Beweglichkeit von Geburt an, durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Beschwerden kurz- oder langfristig motorisch oder sensoriell eingeschränkt sind, soll er weitestgehend selbständig zugänglich sein. Dieses Postulat lässt sich aus dem Grundrecht der Gleichstellung aller Menschen herleiten, das Bestandteil der Bundesverfassung ist. Die Normen sind je nach Art und Weise der Gebäudenutzung unterschiedlich. Diesem Umstand wird mit der Unterteilung in die 3 Kategorien "öffentlich zugängliche Bauten", "Bauten mit Wohnungen", und "Bauten mit Arbeitsplätzen" Rechnung getragen.
In der Norm sind auch klare verständliche Ausführungen zum Thema "Handlauf" gemacht, welche Grundlage unserer Arbeiten sind, da der "Mensch" in unserem Mittelpunkt steht.
Mittwoch, 12.11.2008
Wandhandläufe (Geländer) nach Norm
Handläufe an der Wand sollen nach SIA-Norm wie folgt ausgeführt sein:
1. Kontrastreich zur Wand, damit gut sichtbar
2. als griffsicherer Handlauf, für jedermann nutzbar
3. am besten rund, Durchmesser 30 - 45 mm
4. mit taktilen (spürbaren) Elementen am Anfang und Ende der Treppe
5. durchlaufend, auch über Podeste und Fensteröffnungen, damit immer einen sicheren Halt
6. wenn möglich 30 cm über die erste und letzte Stufe geführt, damit erst auf sicherem Flur man den Handlauf loslassen muss
7. ohne offene Enden, damit kein "Einfädeln" möglich ist
Dienstag, 08.07.2008
Fachstelle behindertengerechtes Bauen mit Handlauf
Die Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Kernstrasse 57 in Zürich ist der gesetzlichen Verpflichtung, dass Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (und Fluchttreppen) beidseitig Handläufe haben müssen, nachgekommen. Den Zuschlag bekam unsere Firma, welche einen laminierten griffigen Stahl-Handlauf in Schwarz/Silberstreifen mit farblich kontrastreichen taktilen Verbindern einbaute. Der Handlauf wurde nach SIA Norm 500 über die erste und letzte Stufe geführt, sodass alle Besucher, vor allem aber ältere oder behinderte Treppennutzer stets einen sichernden Griff haben. Der Wandhandlauf ist im Gegensatz zum vorhandenen inneren Geländer sicherer, da dort die Stufen breit sind, und einen sicheren Auftritt bieten.
Samstag, 21.06.2008
"Lueg uf e Wäg"
Flexo-Handläufe entpsrechen den Vorgaben der SUVA - die Handläufe sind gut umgreifbar, griffsicher, mit entsprechendem Abstand von der Wand, kontrastreich und damit gut sichtbar, werden wo technisch möglich über die erste und letzte Stufe geführt, werden durchgehend angebracht und erfüllen auch die Normen für behinderte Menschen. Wichtig ist aber immer wieder: Auf Treppen den Handlauf benutzen.
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Samstag, 10.05.2008
Planungen von altersgerechten Wohnungen
Felix Bohn, Fachberatung für altersgerechtes Bauen, Zürich hat für die age-Stifung eine Planungsgrundlage für altengerechtes Bauen und Sanieren erarbeitet. Für Handläufe an Treppen schreibt er vor: Beidseitig der Treppe, 90 - 100 cm Höhe, Durchmesser ca. 40 mm, durchgehend, 30 cm über Treppenanfang- und ende hinaus
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Sonntag, 04.05.2008
Treppen richtig planen
Die Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen hat im April 2008 eine neue sehr hilfreiche Broschüre über "Treppen richtig planen" veröffentlicht. Darin ist der "Stand der Technik" sehr ausführlich und sachkundig dargelegt. Dazu gibt es auch Hinweise auf die neue Norm SN 640 068
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Sonntag, 20.01.2008
Sicherheits-Normen beachten
Ausführliche Informationen über Treppen, Geländer, Handläufe, Brüstungen finden Sie in der Richtlinie der bfu:
www.bfu.ch/PDFLib/725_43.pdf
Weitere Informationen, News und Recht - vor allem über Verkehrswege, Flure, Rampen und Treppen erhalten Sie beim Institut für Treppensicherheit e.V.
www.treppensicherheit.de
Donnerstag, 03.01.2008
SN 521 500 öffentlich zugängliche Gebäude
Die Procap, ehemals Schweiz. Invaliden-Verband hat einen sehr informativen Leitfaden für die Norm SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" herausgegeben. Treppen sind sehr ausführlich behandelt, hier schreibt die Norm eindeutig ( lt. Norm unumgänglich! ) vor:
Treppen beidseitig mit griffigem Handlauf, Durchmesser ca. 40 mm, Höhe 0,90 m bis 1,00 m ab Stufenvorderkante. Mindestens 0,30 m über An- und Austritt hinausgeführt, bei Richtungsänderungen nicht unterbrochen. (Handlauf durchgehend über Treppenpodeste, sowie über die erste und letzte Stufe geführt)
Samstag, 17.11.2007
Selbständigkeit durch Handläufe
Sehr ausführlich berichtet die Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen über die Notwendigkeit eines beidseitigen Handlaufs. Die Bedeutung eines Handlaufs - nicht nur bei Treppen - wird generell unterschätzt. Für eine immer grösser werdende Zahl von Menschen bedeutet ein fehlender Handlauf: Stufen werden zu unüberwindbaren Barrieren. Ausführlicher Bericht in der Ausgabe Nr. 46 oder unter www.hindernisfrei-bauen.ch